Beitrittserklärung
Spenden
Beitragsordnung des Vereins zur Förderung und Unterstützung der evangelischen Sozialstation für den Bereich der Verbandsgemeinden Wörrstadt und Wöllstein – Förderverein Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein – gemäß § 4 der Satzung des Vereins.
1 | Der jährliche Mitgliedsbeitrag wurde festgesetzt für |
a) natürliche Personen auf 16,00 € (Mindestbeitrag) | |
b) juristische Personen zahlen einen Beitrag nach eigenem Ermessen (Mindestbeitrag 26,00 €) | |
2 | Die Beiträge sind direkt an die Kasse der Evangelischen Regionalverwaltung Rheinhessen in Alzey zu leisten, mit dem Vermerk: Mitgliedsbeitrag Förderverein Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein. |
3 | Diese Beitragsordnung tritt außer Kraft, wenn ein Beschluss der Mitgliederversammlung über Änderung der Beitragsordnung gemäß § 8, Abs.5 der Satzung erfolgt. |
Wallertheim, den 01.02.1979
Berichtigung von Währung und Namenskorrektur des einziehenden Zweckverbandes: Wöllstein, den 06. März 2004
Berichtigung der §§ 2 und 15:
Wörrstadt, den 15.03.2006
gez.: die Vorsitzende Elke Bornheimer
Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung SEPA zugunsten des Fördervereines der Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein
hier kurz FES genannt